Wer beruflich mit Lebensmitteln arbeitet, etwa in der Gastronomie, benötigt daher in den meisten Fällen eine Infektionsschutzbelehrung, welche sicherstellen soll, dass Hygienerichtlinien eingehalten und Infektionsrisiken minimiert werden. Wann genau eine solche Belehrung notwendig ist und was in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden sollte, in einem kurzen Überblick.
Wer benötigt eine Infektionsschutzbelehrung?
Generell gilt, eine Infektionsschutzbelehrung ist dann erforderlich, wenn die Arbeit den Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln umfasst und erstmalig angenommen wird. Dazu zählen beispielsweise Fleisch- und Milcherzeugnisse, Eiprodukte, Fische, Krebse und Weichtiere, aber auch Säuglingsnahrung, Speiseeis oder Backwaren. Das gilt für alle Beschäftigten in Gastronomie, Hotellerie, Metzgereien, Bäckereien, Lebensmittelproduzenten und Co. unabhängig davon, ob es sich um festangestellte Mitarbeiter, Aushilfen oder Praktikanten sind. Ausnahmen bestehen dann, wenn der jeweilige Mitarbeiter ausschließlich mit verpackten Lebensmitteln zu tun hat. Der deutsche Gesetzgeber will dadurch gewährleisten, dass jeder Beschäftigte über die Gefahren der Keimübertragung in Kenntnis gesetzt wird und ein entsprechendes Bewusstsein für die Thematik entwickelt.
Die Infektionsschutzbelehrung, offiziell „Belehrung für Lebensmittelpersonal nach den §§ 42, 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz)“ hat am 1. Januar 2001 das bis dahin erforderliche Gesundheitszeugnis ersetzt, wird aber noch immer in vielen Fällen synonym benutzt. Arbeitgeber aus der Lebensmittelbranche sind dazu verpflichtet, sich ein entsprechendes Zertifikat bzw. eine Bescheinigung über die Teilnahme von Beschäftigten vorlegen zu lassen, bevor diese ihre Tätigkeit aufnehmen.
Wo kann man eine Bescheinigung erhalten?
Wer erstmalig eine Tätigkeit in der Gastronomie oder Lebensmittelbranche aufnimmt, kann die erforderliche Bescheinigung beim Gesundheitsamt oder auch unkompliziert online erwerben Infektionsschutz-Schulung online. Eine bestimmte Form der Bescheinigung ist durch das Infektionsschutzgesetz nicht vorgegeben – nach der Teilnahme muss lediglich schriftlich erklärt werden, dass keine Anhaltspunkte für ein Tätigkeitsverbot vorliegen und der Teilnehmer über alle relevanten Aspekte belehrt wurde. Die Belehrung dauert in der Regel etwa 30 Minuten und behandelt Aspekte wie Infektionswege, persönliche Hygienemaßnahmen, präventive Maßnahmen und den allgemeinen Umgang mit Lebensmitteln.
Bei Arbeitsbeginn darf die Bescheinigung bzw. das Zertifikat nicht älter als drei Monate sein, alle zwei Jahre ist es erforderlich, die Belehrung zu wiederholen, um auf dem neusten Stand der Gesetzeslage zu sein.
Wie läuft die Infektionsschutzbelehrung online ab?
Wer sich für eine Online-Schulung entscheidet, muss sich zunächst bei einem entsprechenden Anbieter zu einem Kurs anmelden und sich registrieren. Anschließend kann der Kurs komplett online absolviert werden, multimediale Inhalte, Videomaterial und praxisnahe Beispiele vereinfachen und unterstützen den Lernfortschritt während des gesamten Prozesses. Hauptsächlich geht es bei der Belehrung darum, den Teilnehmern die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, um in der Lage zu sein, die Übertragung von Krankheitserregern von Mensch zu Mensch konsequent zu vermeiden. Nach erfolgreichem Abschluss aller relevanten Module erhalten Teilnehmer ihr digitales Zertifikat, das sie beim Arbeitgeber vorlegen können.
Welche Unterlagen werden benötigt und was kostet die Belehrung?
Für die Infektionsschutzbelehrung ist es erforderlich, einige Unterlagen bereitzuhalten. Dazu zählt zunächst einmal ein amtliches Ausweisdokument. Darüber hinaus müssen meist auch Nachweise über die angestrebte berufliche Tätigkeit vorgelegt werden, um zu gewährleisten, dass auch tatsächlich eine Belehrung erforderlich ist. Gegebenenfalls sind zudem etwaige Gesundheitsnachweise notwendig, um sicherzustellen, dass von einem kein gesundheitliches Risiko ausgeht.
Die anfallenden Kosten können je nach Anbieter und Art der Einrichtung unterschiedlich ausfallen, in der Regel sind mit etwa 25 bis 50 Euro zu rechnen. Es ist ratsam zu überprüfen, ob der Arbeitgeber die Kosten für die Belehrung übernimmt, was er in vielen Fällen tut. Bestimmte Berufsgruppen oder auch ehrenamtlich Tätige können darüber hinaus Fördermöglichkeiten erhalten. Wichtig zu beachten ist, sich möglichst frühzeitig für die Belehrung anzumelden, um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden und die Bescheinigung vor dem Arbeitsbeginn bzw. der Arbeitsaufnahme zu erhalten.
Fazit zu Gesundheitsschutz und Lebensmittelsicherheit
Lebensmittelhygiene ist in der Gastronomie, aber auch in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben und Unternehmen von höchster Bedeutung. Um diese stets zu gewährleisten und Gästen ausschließlich gesunde Speisen anzubieten, müssen in jeder Küche bestimmte Hygienestandards eingehalten werden. Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter hinsichtlich der Gefahr von Krankheitsübertragungen geschult werden.
Um den Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz und den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln zu gewährleisten, ist eine Infektionsschutzbelehrung oder Infektionsschutz-Schulung für die meisten in entsprechenden Branchen Tätige unumgänglich. Ein Verstoß gegen diese gesetzliche Verpflichtung kann sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber zu rechtlichen Konsequenzen führen. Infektionsschutzbelehrungen tragen zum Schutz und zur Sicherheit von vielen Beteiligten – nicht nur den Mitarbeitern, sondern vor allem auch den Gästen bei und dienen letztlich nicht allein der Vermeidung von Krankheitsübertragungen, sondern auch der rechtlichen Absicherung von Betrieben und Unternehmen.
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