Gasherde sind nach wie vor die bevorzugte Wahl von Köchen und Profiköchen, da sie im gastronomischen Bereich einige Vorteile bieten. Vor allem, dass die Kochflamme direkt und ohne Aufwärmzeit in der benötigten Temperatur verfügbar ist und die Hitze sofort nach dem Ausschalten weg ist, macht das Zubereiten von Speisen deutlich schneller und effektiver. Was aber sind die Anforderungen an Gasherde im gastronomischen Betrieb?
Gasherde in unterschiedlichen Ausführungen für unterschiedliche Anforderungen
Für gastronomische Betriebe gibt es verschiedene Ausführungen von Gasherden, die sich hauptsächlich in den Abmessungen bzw. der Zahl der Flammen / Brenner unterscheiden. Ihre robuste Konstruktion macht Gasherde langlebig, gleichzeitig ist das Edelstahlgehäuse einfach zu reinigen. Gasherde für die Gastronomie bieten Köchen jederzeit eine optimale Wärmeverteilung und eine präzise Temperaturkontrolle während der Zubereitung.
Bei der Auswahl eines Gasherds ist neben der Anzahl der benötigten Flammen / Brenner vor allem die Ausstattung des Herds wichtig. Neben herkömmlichen Brennern verfügen manche auch über eine integrierte Grillplatte, vielleicht ist auch ein Gasherd mit Backofen die passende Wahl für die Küche.
Gesetzliche Anforderungen für den Betrieb von Gasherden in der Gastronomie
Wer einen Gasherd gewerblich nutzen will, muss selbstverständlich andere Dinge beachten und andere Anforderungen erfüllen als Privatpersonen. Wer also einen Gasherd an einem Imbissstand, einem Restaurant oder einem anderen gastronomischen Betrieb verwendet, muss insbesondere die gesetzliche Unfallversicherung zur Verwendung von Flüssiggas, DGUV Vorschrift 79 (DGUV V79) berücksichtigen. Diese besagt unter anderem, dass der Betreiber eines Gasherds sicherstellen muss, dass dieser über eine eingebaute Schlauchbruchsicherung sowie einen Druckminderer mit Überdrucksicherung verfügt. Auch muss der Betreiber eines Gasherds für die gewerbliche Nutzung Prüffristen einhalten und eine befähigte Person damit zu beauftragen, die Anlage vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen. Weiterhin müssen alle zwei Jahre Kontrollen durchgeführt werden.
Darüber hinaus muss der Betreiber nach §5 (1) dafür sorgen, eine Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache aufzustellen, in welcher alle erforderlichen Angaben für einen sicheren Betrieb des Gasherds enthalten sein müssen. Druckgasbehälter sind immer so aufzustellen und zu lagern, dass sie gegen unzulässige Erwärmung geschützt sind. Es ist ratsam, sich als Gastronom intensiv mit der DGVUV V79 auseinanderzusetzen und sich entsprechend in Kenntnis zu setzen. Insgesamt sollten folgende Anforderungen für die gewerbliche Nutzung von Gasherden berücksichtigt werden:
– Sicherheitsvorkehrungen
Ein Gasherd muss über eine Schlauchbruchsicherung und einen Druckminderer mit Überdrucksicherung verfügen.
– CE-Kennzeichnung
Ein Gasherd muss über eine offizielle CE-Kennzeichnung verfügen. Ohne diese Kennzeichnung ist der Herd nicht für den deutschen Markt zugelassen.
– Installation und Betrieb
Nur sachkundige Personen dürfen einen Gasherd installieren und betreiben. Ein Gasanschluss ist gegenüber Gasflaschen bevorzugt zu verwenden. Der Herd muss auf einem festen Untergrund stehen und muss vor unbefugtem Zugriff gesichert werden.
– Wartung
Ein Gasherd muss in regelmäßigen Abständen auf Dichtheit und Funktion überprüft werden.
Nur wenn diese Anforderungen erfüllt werden, ist ein sicherer Betrieb eines Gasherds gewährleistet. Fachgerecht installiert, sind Gasherde sichere und zuverlässige Küchengeräte.
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